Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
mit winterlichen Grüßen vom Attighof, haben wir Ihnen anbei die aktuellste Information vom HGV bzgl. der Ausübung des Golfsports angehängt.
Wir freuen uns, dass wir in Hessen weiterhin golfen dürfen! (Sobald es der Schnee zulässt)
Sie haben sicherlich aufmerksam die Beschlüsse zur Verlängerung des Lock downs verfolgt. Für das Land Hessen wurde nun die neue Verordnung veröffentlicht. Für den Sport hat sich dabei keine Änderung ergeben, so dass in Hessen (leider nicht in Bayern) weiterhin das Golfspielen mit den bekannten Einschränkungen erlaubt bleibt:
Auszug aus §2 der Verordnung:
(2) Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesen ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.
Hier geht zur Verordnung:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand11.01.21.pdf
Bitte beachten Sie die für Sie relevanten Passagen der gesamten Verordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Attighof-Team
Waldsolms, 08.01.2021